Schneller als gedacht kann ein Unfall mit Ihrem Fahrzeug passieren. Die Frage ist dann, wer den Unfall verursacht hat
Wir empfehlen Ihnen in solchen Fällen einen unabhängigen, erfahrenen sowie neutralen Gutachter, der für Sie ein Unfallgutachten durchführt. Wir können Ihre Ansprüche bei der Versicherung beweisen und erfolgreich geltend machen. Sofern Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, haben Sie das Recht auf die Erstattung folgender Kosten:
- Gutachterkosten
- Instandsetzungskosten bzw. Reparatur
- Anwaltskosten
- Bei Totalschäden Erstattung des gesamten Preises
- Abschlepposten
- Mietwagen
- Bei Personenschaden Schmerzensgeld
- Bei Behörden Ab- und Ummeldegebühren
- Sachschäden bei persönlichem Eigentum (Smartphone, Bekleidung, Kindersitz usw.)