Bei einem Teilkaskoschaden übernimmt die Versicherung lediglich bestimmte Arten von Schäden wie Wildunfälle, Hagelschäden, Diebstahl, Sturmschäden usw. Die Versicherungsgesellschaft kommt bei einem Vollkasko für weit mehr Fälle auf. Demnach werden bei einem vorliegenden Kaskoschaden durch Unfälle bei einem Vollkasko neben den Schäden am Fahrzeug des Versicherten sogar bei einer Fahrerflucht des Unfallverursachers die entstandenen Beschädigungen beglichen. Bevor Sie bei Kaskoschäden jedoch einen Gutachter in Leverkusen kontaktieren, müssen Sie zuvor von Ihrer Versicherung erfahren, ob Sie im Schadensfall einen Gutachter in Leverkusen eigenständig beauftragen dürfen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns in Leverkusen auf, falls Sie für Kaskoschäden einen Ansprechpartner benötigen! Wir beraten Sie gern.