Kurzgutachten

Laut Gesetz ist es dann sinnvoll, ein Kurzgutachten durchführen zu lassen, wenn der Schaden am Fahrzeug geringer ist als die 750 Euro Grenze. Hierbei handelt es sich oftmals um Bagatellschäden. Bis zu diesem Betrag sind Sie nicht verpflichtet, einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Es ist jedoch empfehlenswert, zumindest ein Kurzgutachten zu beauftragen. Schließlich kann es vorkommen, dass für unerfahrene Personen der tatsächliche Schaden auf Anhieb nicht ersichtlich ist. Des Öfteren kommt es vor, dass der reale Schaden größer ist. Aus diesem Grund kann nach einem Kurzgutachten ein Gutachten sinnvoll werden.

Während des Kurzgutachtens erkennen unsere Fachleute den genauen Schaden, der entstanden ist. Vergewissern Sie sich, dass Sie keine Schäden übersehen haben. Somit können Sie Geld sparen, indem Sie für ein Kurzgutachten einen Spezialisten kontaktieren!

Mit Sicherheit ist ein Kurzgutachten ausführlicher und besser als ein Kostenvoranschlag. Außerdem werden in einem Kurzgutachten wichtige Fotos sowie Beweismittel zum Unfall dokumentiert.

ASA-Sachverständigenbüro ist Ihr Ansprechpartner für Kurzgutachten!