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  • Ihr Kfz-Sachverständigenbüro

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Kompetent

Unser Fachpersonal steht Ihnen bei Fragen zum Thema Unfall und Gutachten stets zur Verfügung.

Qualitativ

Als Kfz-Gutachter arbeiten wir seit Jahren mit namhaften Partnerunternehmen aus Köln zusammen.

Flexibel

Bei einem unerwarteten Unfall ist unser Notdienst rund um die Uhr, auch an Feiertagen, erreichbar.

ASA Sachverständigenbüro – Ihr KFZ Gutachter

herzlich willkommen beim ASA-Sachverständigenbüro – Ayhan Akdag – Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Kfz-Gutachter in Köln, Düsseldorf, Bergheim, Leverkusen…

Über uns

ASA-Sachverständigenbüro, geführt vom Inhaber Ayhan Akdag, ist Ihr Kfz-Gutachter seit 2018 in Köln und Umgebung. Nach meinem Fernstudium-Abschluss im selben Jahr beim TÜV Rheinland in Chemnitz entschied ich mich für den Weg der Selbständigkeit als Sachverständigenbüro. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihr Kraftfahrzeug zur Verfügung. Wir verrichten für Sie Arbeiten wie Unfall-, Kfz- & Schadengutachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen PKW, Motorrad, Lkw aber auch einen Anhänger besitzen. Unser Team besteht aus erfahrenen Fachleuten. Durch unsere jahrelangen Beziehungen zu…

FAQ

Einen Kfz-Sachverständiger brauchen Sie in den folgenden Fällen:

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Wertermittlung bei einem Gebrauchtwagenkauf
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Unfallrekonstruktion

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 750,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht. Die Kosten übersteigen die Grenze aber meistens. Falls nicht, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, um Ihren Schaden geltend machen zu können.

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

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